Reiseimpfungen

von Dr. rer. nat. Annette Diekmann-Müller, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitet und aktualisiert von Marie Schläfer.

Die Unterkunft ist organisiert, die Flüge sind gebucht – nun steht der Reise nichts mehr im Weg. Doch vor dem lang ersehnten Urlaub in die Ferne sollten Reisende dringend eine Reiseimpfberatung in Anspruch nehmen. Denn in vielen Ländern besteht das Risiko, sich mit den dort verbreiteten Krankheiten anzustecken.  

Reisemedizinische Beratung in Anspruch nehmen

Welche Impfungen für das Reiseland empfohlen oder verpflichtend sind, erfahren Urlaubswillige bei einer reisemedizinischen Beratung bei auf Reisemedizin spezialisierten niedergelassenen Ärzten, Tropeninstituten oder einigen Gesundheitsämtern. Da viele Impfungen nicht sofort nach der Verabreichung wirken, sollten Urlauber*innen den Beratungstermin mindestens 4-6 Wochen vor der Reise einplanen.

Zu Beginn der Impfberatung wird die Ärzt*in den Impfpass auf Vollständigkeit der Regelimpfungen überprüfen. Das sind Impfungen, die auch in Deutschland empfohlen werden. Dazu gehören zum Beispiel die Impfungen gegen Tetanus oder Diphtherie. Bei fehlendem Impfschutz übernehmen die Krankenkassen in der Regel die Kosten für die Impfung.

Welche weiteren Impfungen die Ärzt*in empfiehlt, hängt vom Reiseziel, dem Ablauf der Reise und den Vorerkrankungen der Patient*innen ab. Obwohl Reiseimpfungen an sich nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen auftauchen, übernimmt die Kasse in der Regel zumindest einen Teil der Impfkosten. Es lohnt sich, dies vorher mit der Kasse abzuklären. Einen Überblick über die Leitungen der einzelnen Krankenkassen gibt das Centrum für Reisemedizin.  

Gelbfieber und Meningokokken oft verpflichtend

Neben den empfohlenen Impfungen gibt es manchmal auch Impfungen, die die nationalen Gesundheitsbehörden eines Landes verbindlich vorschreiben. Häufig ist das bei der Gelbfieber- und der Meningokokken-Impfung der Fall. Reisenden bleibt hier nichts anderes übrig, als sich diese Pflichtimpfungen verabreichen zu lassen. Können sie die Impfung nicht vorweisen, dürfen sie nicht einreisen.

Übrigens: Auch Geschäftsreisende sind vor Erkrankungen im Ausland nicht gefeit. Hier übernimmt aber in der Regel der Arbeitgeber die Kosten für die Beratung und Impfungen.

Weiterführende Informationen

Weiterlesen:

Auf Reisen: Information ist die beste Vorsorge

Die Reiseapotheke

Auslandsreiseversicherung

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