DYNEXAN Mundgel 2X10 g
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2X10 g
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PZN | 17396999 |
Anbieter | Chem. Fabrik Kreussler & Co. GmbH |
Packungsgröße | 2X10 g |
Darreichungsform | Gel |
Produktname | DYNEXAN Mundgel |
Monopräparat | ja |
Wirksubstanz | Lidocain hydrochlorid-1-Wasser |
Rezeptpflichtig | nein |
Apothekenpflichtig | ja |
Art der Anwendung?
Tragen Sie das Arzneimittel auf die Mundschleimhaut auf.
Oder: Tragen Sie das Arzneimittel auf das Zahnfleisch auf.
Massieren Sie das Arzneimittel danach leicht ein.
Dauer der Anwendung?
Ohne ärztlichen Rat sollten Sie das Arzneimittel nicht länger als 1 Woche anwenden. Bei länger anhaltenden Beschwerden sollten Sie Ihren Arzt aufsuchen.
Überdosierung?
Überdosierungserscheinungen sind derzeit nicht bekannt. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihren Arzt.
Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.
Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.
Säuglinge und Kinder | eine ausreichende Menge | 1-4 mal täglich | verteilt über den Tag |
Erwachsene | eine ausreichende Menge | 4-8 mal täglich | verteilt über den Tag |
Der Wirkstoff betäubt, allerdings nur örtlich begrenzt. Der Stoff verhindert, dass die Nerven Reize weiterleiten und macht dadurch unempfindlich gegen Schmerzen und betäubt den Juckreiz.
Immer:
- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe
Unter Umständen - sprechen Sie hierzu mit Ihrem Arzt oder Apotheker:
- Herzschwäche, schwere
- Herzrhythmusstörungen, schwere
- Eingeschränkte Nierenfunktion
- Eingeschränkte Leberfunktion
Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Wenden Sie sich an Ihren Arzt. Es spielen verschiedene Überlegungen eine Rolle, ob und wie das Arzneimittel in der Schwangerschaft angewendet werden kann.
- Stillzeit: Wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Er wird Ihre besondere Ausgangslage prüfen und Sie entsprechend beraten, ob und wie Sie mit dem Stillen weitermachen können.
Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
Für das Arzneimittel sind nur Nebenwirkungen beschrieben, die bisher nur in Ausnahmefällen aufgetreten sind.
Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.
Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
- Vorsicht bei Allergie gegen Mittel zur örtlichen Betäubung (Lokalanästhetika wie Articain, Bupivacain, Lidocain, Mepivacain, Prilocain, Ropivacain)!
- Vorsicht bei Allergie gegen Gewürze, wie z.B. Anis, Beifuß, Dill, Fenchel, Karotte, Koriander, Kümmel, Paprika, Petersilie, Sellerie und Tomaten!
- Vorsicht bei Allergie gegen das Süßungsmittel Saccharin (E-Nummer E 954)!
- Konservierungsstoffe (z.B. Benzalkoniumchlorid) können Hautreizungen hervorrufen. In der Stillzeit nicht auf die Brust auftragen, da das Baby es mit der Milch aufnehmen könnte.
Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.